Verkehrsunfall?!

Verhalten nach dem Verkehrsunfall:

Das geforderte Verhalten nach einem Verkehrsunfall führt häufig zur Verunsicherung, zum Beispiel wenn nicht alle Beteiligten am Unfallort anwesend sind, weil etwa ein geparktes Fahrzeug angefahren wurde.
 
Viele denken, dass es in einem solch
en Fall ausreicht, ein Zettel an der Windschutzscheibe zu hinterlassen. Dass aber zunächst eine Wartepflicht, abhängig von Zeit, Ort und Schadenshöhe besteht, ist häufig nicht bekannt; dabei könnten Sie sich strafbar machen, wenn Sie nur einen Zettel hinterlassen und sogleich weiterfahren würden.

Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt! Sie kann Führerschein und Versicherungsschutz kosten und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe belegt.                                               

                                                 

Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie sich richtig verhalten: 

-Anhalten

Das Gesetz verpflichtet jeden, dessen Verhalten zum Unfall beigetragen haben kann, zunächst am Unfallort zu bleiben und die Feststellung seiner Person zu ermöglichen.

-Absichern der Unfallstelle

Nachts auf einer vielbefahrenen Fernstraße, an unübersichtlichen oder unbeleuchteten Unfallstellen oder in ähnlichen Situationen sollten Sie zunächst die Unfallstelle ordnungsgemäß absichern.

-Wahrnblinkanlage einschalten

Steigen Sie vorsichtig aus und achten Sie dabei auf den fließenden Verkehr.

Verlassen Sie rasch die Fahrbahn und begeben Sie sich an einen sicheren Ort, zum Beispiel auf Autobahnen hinter die Schutzplanke.

Stellen Sie das Warndreieck in ausreichender Entfernung (mindestens 100m auf Landstraßen und 200m auf Autobahnen) auf. Schalten Sie vor allem bei Dunkelheit die Fahrzeugbeleuchtung ein.

Bei Bagatellschäden räumen Sie die Unfallstelle unverzüglich.

-Erste Hilfe

Zur Ersten Hilfe bei Unglücksfällen ist jedermann, besonders aber jeder Unfallbeteiligte verpflichtet, soweit die Hilfe erforderlich und nach den Umständen zumutbar ist.

-Notruf absetzen

Achten Sie auf Autobahnen und Bundesstraßen auf die Pfeilmarkierungen an den Leitpfosten, sie geben die Richtung der nächst gelegenen Notrufsäule an.

Bei Unfällen mit Toten, Verletzten und erheblichem Sachschaden sollten Sie immer die Polizei rufen. Steht ein Unfallbeteiligter unter Alkohol oder Drogeneinfluss sollten Sie ebenfalls die Polizei verständigen.

Zweckmäßig ist ein solcher Anruf auch, wenn sich die Schuldfrage nicht klären lässt oder wenn an dem Unfall Personen oder Fahrzeuge beteiligt sind, die im Ausland wohnen bzw. zugelassen sind.

-Personalien austauschen

Notieren Sie die wichtigsten Daten der anderen Unfallbeteiligten (Name, Anschrift, Versicherung, Versicherungsnummer und polizeiliches Kennzeichen des Fahrzeuges).

Sie sind, wie jeder andere Beteiligte, gesetzlich verpflichtet, so lange am Unfallort zu bleiben, bis Sie zu Gunsten der anderen Unfallbetroffenen die Feststellungen Ihrer Person, Ihres Fahrzeuges und die Art Ihrer Beteiligung am Unfall ermöglicht haben. Ferner müssen Sie auf Verlangen Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben, Führerschein und Fahrzeugschein vorweisen und nach bestem Wissen Angaben über Ihre Versicherung machen.

Besteht einer der Betroffenen auf eine polizeiliche Unfallaufnahme müssen Sie das Eintreffen der Polizei abwarten.

-Warte- und Meldepflicht

Ist niemand an der Unfallstelle zu sehen, zum Beispiel weil Sie gegen ein geparktes Auto gestoßen sind, so müssen Sie in jedem Fall eine angemessene Zeit warten. Wie lange, das hängt von den Umständen (zum Beispiel Tageszeit, Ort und Schwere des Unfalls) ab, sollte jedoch 30 Minuten nicht unterschreiten.

Kommt in dieser Zeit niemand, so können Sie sich entfernen, müssen aber Namen und Anschrift am Unfallort hinterlassen.

Außerdem müssen Sie den anderen Unfallbeteiligten und Geschädigten oder einer nahegelegenen Polizeidienststelle unverzüglich melden, dass Sie am Unfall beteiligt gewesen sind. Dabei müssen Sie auch Ihre Anschrift, sowie das Kennzeichen und den Standort Ihres Fahrzeuges angeben, sowie auf Wunsch die nötigen Feststellungen ermöglichen.

-Beweissicherung

Notieren Sie sich von Zeugen mindestens Name, Adresse und Telefonnummer. Nehmen Sie die Unfalldaten auf, hierzu bieten viele Versicherungen und Automobil-Clubs Unfallaufnahme-Protokolle. Fertigen Sie Übersichtsfotos von der Unfallstelle mit den beteiligten Fahrzeugen und fotografieren Sie aus verschiedenen Richtungen.

-Schuldanerkenntnis

Geben Sie kein pauschales Schuldanerkenntnis ab. Der Versicherte ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung der Versicherung eine Schuld ganz oder teilweise anzuerkennen.

Diese Bestimmung veranlasst immer wieder Unfallbeteiligte den gemeinsam erstellten Unfallbericht nicht zu unterzeichnen. Bei den von Versicherungen und Automobil-Clubs verteilten Unfallberichten handelt es sich jedoch nicht um ein Schuldanerkenntnis, sondern um eine Aufstellung von Fahrzeug- und Personendaten, einen Schadensbericht und eine Unfallskizze, die im Regelfall (keine handschriftlichen Ergänzungen, die ein Schuldanerkenntnis zum Inhalt haben) unterschrieben werden können.

                                                 

Kanzlei Kaiser / Saint-Priest-Str. 21 /  63165 Mühlheim am Main / Telefon: 06108 90 80 82

 

Rechtsanwalt Marcel Kaiser
Telefon: 06108 90 80 82 E-Mail: ra@unfall-kaiser.de